Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorrang
Der Caterer liefert auf Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung.
Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots schriftlich bestätigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Behrens Catering angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.
3. Lieferung und Lieferbedingungen
Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätungen und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Die Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/Vertrag angegeben. Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden.
Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung mit einem Betrag über 400,00€ eine Anzahlung i.H.v. 50% des Auftragsvolumens, zahlbar spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, zu erbitten.
Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis maximal eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen.
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5. Mängel
Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er Dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
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6. Schadensersatzpflicht des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und Bereitgestellte Equipment (Geschirr, Chaffing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/gemieteten Equipments.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, Im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen.
Nach der Auftragserteilung kann der Kunden seinen vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen.
7. Haftungsausschuss
Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungshilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.
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8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Upen als vereinbart. Gerichtsstand Salzgitter.
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